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TELEWETTE ist ein Angebot der fluxx.com Telewette GmbH in Kooperation mit ANYBET, einem von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Hamburg zugelassenen Buchmacher für Pferdewetten und JAXX GmbH einem von dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Schleswig- Holstein zugelassenen Buchmacher. Mit der Abgabe jeder Wette akzeptiert der Kunde die nachfolgenden AGB und die aktuellen Wettbedingungen der Totalisatorunternehmen (Totalisator oder Buchmacher), die neben diesen AGB gelten. Diese können ausgedruckt werden.
Bei TELEWETTE können die von den jeweiligen Totalisatorunternehmen angebotenen Wetten getätigt werden.
1. Wettabgabe
a) Wettenabgeben darf nur, wer das 18 .Lebensjahr vollendet hat.
b) Ihre Wette wird in den Totalisator oder einen anderen Buchmacher – nachfolgend Totalisatorunternehmen – weitergeleitet. Dabei ist TELEWETTE Erklärungsbote des entsprechenden Totalisatorunternehmens. Der Wettvertrag zwischen Ihnen und dem Totalisatorunternehmen kommt am Sitz des Totalisatorunternehmens mit Zugang und Annahme der vermittelten Wettanträge durch das Totalisatorunternehmen zustande. An welches Totalisatorunternehmen Ihre Wette weitergeleitet wird, können Sie dem Angebot entnehmen.
c) Mit Abgabe des Wettantrages erklären Sie, dass Sie vom Ausgang des Rennens keine Kenntnis haben.
d) Die Wette ist abgeschlossen, wenn Ihr Wettantrag über TELEWETTE in die Computer des Totalisatorunternehmens eingeht, durch das Totalisatorunternehmen, gleichgültig in welcher Art, angenommen wird und TELEWETTE die Annahme durch das Totalisatorunternehmen bestätigt wird. Sie verzichten im Zweifel auf die Weiterleitung und den Zugang der Annahmeerklärung von TELEWETTE (Wettvermittlungsbestätigung).
e) Die Vermittlung der Wetten, gleich über welchen Weg der Wettantrag abgegeben wird (Telefon, Internet, SMS), erfolgt ohne Überprüfungspflicht von TELEWETTE. Maßgebend ist stets die im Computer des jeweiligen Totalisatorunternehmens unter der Wettscheinnummer abgespeicherte Wette. Bei der telefonischen Wettabgabe verzichten Sie auf den Zugang der Wettvermittlungsbestätigung. Diese verwahrt die TELEWETTE für Sie. f) Die auf der Wettvermittlungsbestätigung eingetragene Nummer steht für den Namen des Pferdes. Bei der Nichtübereinstimmung von Starterliste und den auf der Wettvermittlungsbestätigung enthaltenen Daten des Totalisatorunternehmens gilt die Nummerierung des Totalisatorunternehmens. Sind Nummer und Pferdename vermerkt, ist stets die Nummer des Pferdes maßgebend.
g) Wettvermittlungsbestätigungen sind bei Empfang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen und bei Fehlern vor dem Start des jeweiligen Rennens zu monieren. Beanstandungen nach Start des Rennens können nicht berücksichtigt werden. Nachträgliche Stornierungen können nicht vorgenommen werden.
h) Vor Start stornierte Wettaufträge werden durch entsprechenden Vermerk im Zentralrechner des Totalisatorunternehmens entwertet. In diesem Fall wird der Einsatz zurückerstattet.
i) Die auf der Wettvermittlungsbestätigung aufgedruckte Zeit gilt als Annahmezeit. Liegt die Annahmezeit nach der tatsächlichen Startzeit (nicht Planstartzeit), ist die Wette ungültig. Sie wird wie ein Nichtstarter behandelt und der Einsatz wird zurück erstattet. Tatsächliche Startzeit ist die in den Rennsportzeitungen nach dem Rennen veröffentlichte Zeit.
j) Änderungen der Eintragungen oder andere Manipulationen der Wettvermittlungsbestätigung machen die Wette ungültig und schließen einen Gewinnanspruch oder eine Rückzahlung des Einsatzes aus.
k) Für die Eröffnung eines Wettkontos bei der TELEWETTE füllen Sie bitte zunächst den Wettantrag aus. Sie erhalten dann von uns per Post Ihre persönliche Kundennummer sowie eine zusätzliche Geheimnummer (PIN), die wir Ihnen zu Ihrer Sicherheit separat zuschicken. Alle Kontobewegungen werden monatlich in einem Kontoauszug dokumentiert.
l) Wetten können Sie nur, wenn Ihr Wettkonto ein Guthaben aufweist. Füllen Sie Ihr Wettkonto per Überweisung, auf. Für die Überweisung nutzen Sie bitte folgende Kontoverbindung: "C4U /w Telewette", Kontonummer 74 97 02 700 bei der Commerzbank AG, BLZ 210 400 10. (Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers bitte nur Ihre Wettkonto-Nummer angeben).
m) Sie haben auch die Möglichkeit, einfach und bequem per Kreditkarte oder Lastschrift zu zahlen.. Einzahlungen können Sie auch während des Renntages durchführen.
Das Minimum für die Kontoeinlage beträgt 10,00 EUR. Wetten können Sie mit Einsätzen ab 2,00 EUR (bzw. 1,50 EUR bei Zweier- und Dreierwetten).
2. Auszahlung
a) Mit Abgabe Ihrer Wette beauftragen Sie TELEWETTE, einen auf diese Wette entfallenden Gewinn durch Einreichen der Wettquittung für Sie entgegen zu nehmen. Die Auszahlung der Gewinne und der zurückzuzahlenden Wetteinsätze auf Ihr Wettkonto erfolgt, wenn die Quoten und die Abrechnung des Totalisatorunternehmens bei TELEWETTE vorliegen. Die Quoten werden von dem jeweiligen Totalisatorunternehmen errechnet. Entscheidend für den Ausgang des Ereignisses ist zunächst der Richterspruch.
Die Auszahlung der Gewinne kann bei Zweifeln über den Richterspruch bis zum Erscheinen des offiziellen Rennberichts zurückgestellt werden. Auszahlungen von Ihrem Wettkonto können Sie jederzeit zugunsten der bei Ihrer Registrierung angegebenen Bankverbindung vornehmen. TELEWETTE behält sich vor, Auszahlungen auf andere Kontoverbindungen nur nach Nachweis einer entsprechenden Berechtigung vorzunehmen und Auszahlungen nur über den von Ihnen gewählten Weg der Einzahlung vorzunehmen.
b) TELEWETTE behält sich das Recht vor, bei begründetem Verdacht auf Wett- oder Rennmanipulation die Auszahlung für das betreffende Rennen so lange zu sperren, bis vor einem Renngericht oder ordentlichen Gericht festgestellt wird, dass weder eine Wett- noch eine Rennmanipulation stattgefunden hat. Bis zur richterlichen Klärung erfolgt vorerst nur die Rückerstattung des Einsatzes.
c) Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche, die Ihnen gegenüber TELEWETTE erwachsen, beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Wettauftrag erteilt wurde. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen oder die unsere Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
3. Haftung
a) Werden durch höhere Gewalt oder das Eingreifen Dritter Wettunterlagen vernichtet oder in sonstiger Weise unbrauchbar gemacht, so dass eine Ermittlung der Quoten und der Berechnung der Gewinne nicht möglich ist, werden die Wetteinsätze ohne Abzüge zurückgezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Wettgewinn.
b)Wir haften Ihnen gegenüber für Schäden, die durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf die Summe von 500.000,- Euro begrenzt.
c) Im Fall von unverschuldeten Fehlfunktionen oder Störungen von technischen Einrichtungen, die wir einsetzen, haften wir nicht.
d) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden von Leben, Körper und Gesundheit.
Stand Dezember 2006
Vorschriften für den Wettbetrieb
AGB SAF-TOTE (Deutsch)
AGB SAF-TOTE (Englisch)
Wettbedingungen JAXX GmbH Lustenau
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